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Voraussetzungen für eine Aufnahme

Wie erfolgt eine Aufnahme?

Die Anträge auf Kostenübernahme können von einer Suchtberatungsstelle, über den Sozialdienst eines Krankenhauses oder im LWL-Zentrum für Suchtmedizin Warstein in Verbindung mit einer „Qualifizierten Entzugsbehandlung“ gestellt werden.  Im Anschluss an den Aufenthalt im LWL-Zentrum für Suchtmedizin wird eine nahtlose Verlegung in das LWL-Rehabilitationszentrum Südwestfalen angestrebt.

Selbstverständlich ist es den Betroffenen möglich, vor der Entscheidung zu einer Therapie ein Vorgespräch mit dem/der zuständigen Arzt/Ärztin und/oder den zuständigen Therapeut/innen zu führen und sich auch das Rehabilitationszentrum anzusehen.


Wer kann aufgenommen werden?
Menschen mit einer Substanzgebrauchsstörung, auch wenn sie gleichzeitig weitere psychische Störungen haben wie Ängste, Depressionen, Psychosen, emotional-instabile Persönlichkeitsstörungen oder Nachwirkungen traumatischer seelischer Erfahrungen, die motiviert sind, in Zukunft abstinent leben zu wollen.


Voraussetzungen für eine Aufnahme:

  • erfolgreich abgeschlossene qualifizierte Entzugsbehandlung,
  • die aktuelle Suchtmittelabstinenz und
  • eine schriftliche Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers.