Voraussetzungen für eine Aufnahme
Wie erfolgt eine Aufnahme?
Die Anträge auf Kostenübernahme können von einer Suchtberatungsstelle, über den Sozialdienst eines Krankenhauses oder im LWL-Zentrum für Suchtmedizin Warstein in Verbindung mit einer „Qualifizierten Entzugsbehandlung“ gestellt werden. Im Anschluss an den Aufenthalt im LWL-Zentrum für Suchtmedizin wird eine nahtlose Verlegung in das LWL-Rehabilitationszentrum Südwestfalen angestrebt.
Selbstverständlich ist es den Betroffenen möglich, vor der Entscheidung zu einer Therapie ein Vorgespräch mit dem/der zuständigen Arzt/Ärztin und/oder den zuständigen Therapeut/innen zu führen und sich auch das Rehabilitationszentrum anzusehen.
Wer kann aufgenommen werden?
Menschen mit einer Substanzgebrauchsstörung, auch wenn sie gleichzeitig weitere psychische Störungen haben wie Ängste, Depressionen, Psychosen, emotional-instabile Persönlichkeitsstörungen oder Nachwirkungen traumatischer seelischer Erfahrungen, die motiviert sind, in Zukunft abstinent leben zu wollen.
Voraussetzungen für eine Aufnahme:
- erfolgreich abgeschlossene qualifizierte Entzugsbehandlung,
- die aktuelle Suchtmittelabstinenz und
- eine schriftliche Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers.